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Berufung von Rowe Racing abgewiesen: Scherer Sport Phx bleibt 24h Nürburgring-Sieger

Das DMSB-Berufungsgericht bestätigt das Ergebnis des 24-Stunden-Rennens.

Von Alexander Franz
11. Juli 2024
in ADAC RAVENOL 24h Nürburgring
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Berufung von Rowe Racing abgewiesen: Scherer Sport Phx bleibt 24h Nürburgring-Sieger

Foto: Alexander Franz

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Frankfurt am Main – Das Berufungsgericht des Deutschen Motor Sport Bundes (DMSB) hat die Berufung von Rowe Racing abgewiesen und bestätigt, dass Scherer Sport Phx der rechtmäßige Sieger des 24-Stunden-Rennens auf dem Nürburgring bleibt. Diese Entscheidung könnte nun zu einer weiteren Eskalation führen, da Rowe Racing erwägt, den Fall vor das FIA-Tribunal zu bringen.

Hintergrund des Streits

Rowe Racing kündigte noch am Abend des Rennens an, das Ergebnis vor dem DMSB-Berufungsgericht anzufechten. Grund war die Entscheidung der Sportkommissare, den Protest des Teams vor Ort zurückzuweisen. Der Kern des Streits war die Anwendung von Artikel 22 des DMSB-Rundstreckenreglements, wonach das Rennen nach Ansicht von Rowe Racing fälschlicherweise beendet wurde.

Das Urteil des Berufungsgerichts

Das Berufungsgericht unter dem Vorsitz von Rainer Wicke bestätigte jedoch die Entscheidung der Rennleitung und erklärte: „Das Rennen wurde korrekt mit der schwarz-weiß-karierten Flagge beendet.“ Der Rennleiter Walter Hornung, bekannt für seine Expertise im Bereich Sicherheit auf der Nürburgring-Nordschleife, habe innerhalb seiner Kompetenzen gehandelt, um Schaden von Teilnehmern und anderen Beteiligten abzuwenden.

Artikel 22 des DMSB-Rundstreckenreglements besagt: „Wird die Zielflagge vorzeitig gezeigt, so ist dieser Zeitpunkt für die Wertung maßgebend.“ Obwohl dieser Artikel ursprünglich dazu gedacht war, unabsichtliche frühzeitige Rennbeendigungen abzudecken, fand das Berufungsgericht, dass die Anwendung in diesem Fall gerechtfertigt war.

Die Argumentation von Rowe Racing

Hans-Peter „HP“ Naundorf, Teamchef von Rowe Racing, erklärte, dass ihr BMW M4 GT3 #98 das Rennen gewonnen hätte, wenn es ordnungsgemäß abgebrochen worden wäre. In diesem Fall wären zwei Runden zurückgerechnet und die noch ausstehenden Mindestboxenstoppzeiten addiert worden. Die vor dem Rowe-BMW #98 platzierten Fahrzeuge hätten dadurch eine Zusatzzeit von 95 Sekunden erhalten.

Möglicher weiterer Rechtsweg

Da das DMSB-Berufungsgericht die Berufung abgewiesen hat, bleibt abzuwarten, ob Rowe Racing den Fall vor das FIA-Tribunal bringen wird. Eine Entscheidung in dieser Angelegenheit könnte weitreichende Konsequenzen für die Auslegung des Regelwerks und zukünftige Rennen haben.

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